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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MAZ Facility Management, Inhaber Mounir Azzaoui, Gneisenaustraße 32, 52068 Aachen (nachfolgend „Auftragnehmer“) · Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern (Verbraucher und Unternehmer) über Leistungen aus den Bereichen Objektbetreuung, Reparatur- und Hausmeisterarbeiten, Entrümpelung, Haushalts- und Geschäftsauflösung, Grünanlagenpflege, Gebäudereinigung, Abriss- und Entkernungsarbeiten, Bautrocknung und Feuchtigkeitsmessung einschließlich der Überlassung von Trocknungsgeräten sowie Notdiensteinsätze.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
  2. Für Entrümpelungen, Haushalts- und Geschäftsauflösungen erstellt der Auftragnehmer nach einer kostenlosen, unverbindlichen Besichtigung ein Festpreisangebot. Der Festpreis umfasst die im Angebot beschriebenen Leistungen und den bei der Besichtigung erkennbaren Zustand des Objekts.
  3. Grundlage aller Angebote sind die Angaben des Auftraggebers und der bei einer Besichtigung erkennbare Zustand. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass wesentliche Umstände abweichen (z. B. nachträglich eingebrachte Gegenstände, verdeckte Schadstoffe, nicht zugängliche Bereiche), gilt § 7.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungsausschlüsse

  1. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung.
  2. Nicht Gegenstand der Leistungen sind zulassungspflichtige Handwerksleistungen im Sinne der Anlage A zur Handwerksordnung (z. B. Elektro- und Sanitärinstallationen, Maler- und Lackiererarbeiten im meisterpflichtigen Umfang). Der Auftragnehmer führt insoweit ausschließlich einfache, nicht zulassungspflichtige Tätigkeiten aus.
  3. Die Grünanlagenpflege umfasst Pflege-, Schnitt- und Freiräumarbeiten; Neubepflanzungen und gartengestalterische Leistungen sind nicht geschuldet.
  4. Die Gebäudereinigung umfasst Einzel-, Grund-, Bauend- und Leerstandsreinigungen; eine laufende Unterhaltsreinigung ist nicht geschuldet.
  5. Bei Notdiensteinsätzen (24/7) schuldet der Auftragnehmer die Erstsicherung und Schadensminimierung (z. B. provisorisches Verschließen eines Gebäudes nach Einbruch, Absichern der Schadenstelle bei Rohrbruch, Vorbereitung des Einsatzes von Fachbetrieben), nicht jedoch die abschließende Behebung der Schadensursache, soweit diese Fachbetrieben vorbehalten ist.

§ 4 Besondere Bedingungen für Entrümpelung, Haushalts- und Geschäftsauflösung

  1. Übergang des Räumguts: Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, wird der Auftragnehmer mit Aufnahme der Räumungsarbeiten Eigentümer aller Sachen, die sich zu diesem Zeitpunkt noch innerhalb des vertraglich vereinbarten Räumungsbereichs befinden. Über Verwertung oder Entsorgung entscheidet ab diesem Zeitpunkt allein der Auftragnehmer; Herausgabe-, Rückgabe- oder Erlösansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, soweit nicht ausdrücklich eine Wertanrechnung oder ein Ankauf vereinbart wurde.
  2. Verfügungsberechtigung: Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er Eigentümer des Räumguts ist oder in vollem Umfang berechtigt ist, über dessen Verwertung und Entsorgung zu entscheiden. Nimmt ein Dritter wegen des Räumguts den Auftragnehmer in Anspruch, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen berechtigten Ansprüchen einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, es sei denn, der Auftraggeber hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  3. Durchsicht vor Arbeitsbeginn: Dem Auftraggeber obliegt es, den Räumungsbereich vor Beginn der Arbeiten sorgfältig durchzusehen und alles zu entnehmen, was er behalten möchte – insbesondere Bargeld, Schmuck, Urkunden, Ausweise, Datenträger, persönliche Unterlagen und Erinnerungsstücke. Alternativ kann er einzelne Gegenstände vor Arbeitsbeginn ausdrücklich zur Wertanrechnung oder zum Ankauf benennen.
  4. Keine Such- und Verwahrungspflicht: Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das Räumgut auf verborgene Werte, Dokumente oder Erinnerungsstücke zu durchsuchen, solche zu erkennen, aufzubewahren oder herauszugeben. Gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
  5. Wertanrechnung und Ankauf: Eine Anrechnung von Werten auf den Auftragspreis oder ein Ankauf erfolgt nur für Gegenstände, die vor Arbeitsbeginn benannt oder übergeben wurden. Die Bewertung nimmt ein zertifizierter Gutachter des Auftragnehmers vor; das Ergebnis wird im Angebot oder in der Abrechnung gesondert ausgewiesen.
  6. Schad- und Gefahrstoffe: Die Entsorgung von Schad- und Gefahrstoffen (z. B. Farben, Lacke, Chemikalien, Öle, asbesthaltige Materialien) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; andernfalls wird sie nach vorheriger Abstimmung gesondert nach Aufwand berechnet.

§ 5 Besondere Bedingungen für Bautrocknung und Geräteüberlassung

  1. Der Auftraggeber stellt für die Dauer der Maßnahme unentgeltlich Strom und Wasser (soweit erforderlich) sowie den Zugang zu den betroffenen Räumen zur Verfügung, auch für Zwischen- und Abschlussmessungen.
  2. Die Stromkosten werden anhand des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet; hierfür sind die Geräte mit geeichten Stromzählern ausgestattet. Soweit vereinbart, erstattet der Auftragnehmer die Stromkosten unmittelbar dem Nutzer der Räume und berechnet sie dem Auftraggeber weiter.
  3. Überlassene Trocknungsgeräte bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat sie pfleglich zu behandeln, bestimmungsgemäß zu betreiben, nicht an Dritte weiterzugeben und Störungen, Beschädigungen oder Verlust unverzüglich zu melden. Für von ihm zu vertretende Beschädigungen oder den Verlust der Geräte haftet der Auftraggeber.
  4. Ein bestimmter Trocknungserfolg innerhalb einer bestimmten Zeit ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich zugesagt wurde; die erforderliche Trocknungsdauer hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab und wird durch Messungen gesteuert.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber gewährleistet den vereinbarten Zugang zum Objekt und weist vor Arbeitsbeginn auf Besonderheiten hin, insbesondere auf verdeckt verlaufende Leitungen, bekannte Schadstoffe, statische Besonderheiten und schützenswerte Gegenstände im Arbeitsbereich.
  2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Wartezeiten, vergebliche Anfahrten oder Mehraufwand, kann der Auftragnehmer den hierdurch entstandenen, nachgewiesenen Mehraufwand berechnen.

§ 7 Preise, Mehraufwand und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preisangaben einschließlich, gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
  2. Festpreise beziehen sich auf den bei Angebotserstellung erkennbaren Zustand. Treten nachträglich wesentliche, bei der Besichtigung nicht erkennbare Abweichungen zutage (z. B. zusätzlich eingebrachtes Räumgut, verdeckte Schad-/Gefahrstoffe, nicht angekündigte Zugangserschwernisse), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich; die Parteien stimmen den Mehraufwand vor Ausführung ab.
  3. Für Notdiensteinsätze außerhalb üblicher Arbeitszeiten können Zuschläge anfallen; diese werden dem Auftraggeber vor Beauftragung des Einsatzes genannt.
  4. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Leistungserbringung und Rechnungszugang ohne Abzug fällig. Bei umfangreichen Aufträgen kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
  5. Vereinbarte Wertanrechnungen werden in der Abrechnung offen ausgewiesen und vom Rechnungsbetrag abgezogen.
  6. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 8 Termine

  1. Termine sind verbindlich, wenn sie in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Express-Termine (z. B. für kurzfristige Entrümpelungen) werden individuell abgestimmt.
  2. Bei witterungsabhängigen Arbeiten (insbesondere Grünanlagenpflege, Abriss im Außenbereich) verschieben sich Termine angemessen, wenn die Ausführung witterungsbedingt nicht fachgerecht oder nicht gefahrlos möglich ist.
  3. Höhere Gewalt und vergleichbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse verlängern Ausführungsfristen angemessen.

§ 9 Abnahme und Mängelrechte

  1. Der Auftraggeber prüft die Leistung nach Fertigstellung, soweit ihm dies möglich ist, und zeigt offensichtliche Beanstandungen möglichst unverzüglich an, damit der Auftragnehmer nachbessern kann.
  2. Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
  3. Die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers – insbesondere von Verbrauchern – bleiben unberührt. Für Unternehmer gilt ergänzend § 377 HGB.

§ 10 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  4. Für Gegenstände, die der Auftraggeber entgegen § 4 Abs. 3 nicht aus dem Räumungsbereich entnommen oder benannt hat, haftet der Auftragnehmer nicht, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. telefonisch oder per E-Mail) geschlossen wurden, das nachfolgende Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MAZ Facility Management, Inhaber Mounir Azzaoui, Gneisenaustraße 32, 52068 Aachen, Telefon +49 176 62036180, E-Mail info@maz-facilitymanagement.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: MAZ Facility Management, Inhaber Mounir Azzaoui, Gneisenaustraße 32, 52068 Aachen, E-Mail: info@maz-facilitymanagement.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: __________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): __________________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________________
Datum: __________________________
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 12 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Aachen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.